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Augenoptik Meyer
Ihr Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel Gemäß §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI haben gesetzlich Versicherte einen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel. Als Leistungserbringer beliefern wir Pflegebedürftige, die in der eigenen häuslichen Umgebung versorgt werden und notwendige Hilfsmittel verbrauchen und nutzen - mit den Pflegegrad 1-5 sogar vollkommen kostenfrei. Denn sofern Sie zu Hause leben und dort versorgt werden, erfüllen Sie die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch auf bis zu 42,00€, der Ihnen von der Pflegekasse gewährt wird. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall direkt mit dem Kostenträger - schnell und unkompliziert Unsere Dauerversorgung erleichtert Ihnen und uns die monatliche Belieferung - wir sparen Zeit und Aufwand, die wir besser in Ihre Beratung und Betreuung investieren möchten und Sie sparen sich in den häufigsten Fällen den mühseligen Gang zum Arzt.
Mariendorfer Damm 161 a, 12107 Berlin
Du sagst uns, wobei du Unterstützung brauchst – wir holen für dich unverbindliche Angebote von Sanitätshäusern ein, die genau das anbieten.
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