Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Jahr 2025 steht das deutsche Gesundheitswesen vor einem bedeutenden Wandel. Die ePA soll die medizinische Versorgung durch eine zentrale, digitale Sammlung von Gesundheitsdaten verbessern. Trotz der potenziellen Vorteile wirft die ePA Fragen hinsichtlich Datenschutz, Entscheidungsfreiheit und Kontrolle über persönliche Gesundheitsinformationen auf. Dieser Artikel beleuchtet die Rechte der Versicherten im Kontext der ePA, erläutert praktische Umsetzungsmöglichkeiten und diskutiert, ob eine Ablehnung der ePA sinnvoll sein kann.​

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Rechte der Versicherten in Bezug auf die ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) bringt zahlreiche Neuerungen für das deutsche Gesundheitswesen mit sich – insbesondere für die Versicherten. Im Zentrum steht dabei ihr Recht auf Selbstbestimmung im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten. Von der Einwilligung über die Einsicht bis hin zur Löschung oder dem Widerspruch: Versicherte haben umfassende Kontrollmöglichkeiten über ihre digitale Patientenakte.

  1. Einwilligung zur Nutzung der ePA: Die Nutzung der ePA basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Versicherte müssen ausdrücklich in die Nutzung einwilligen. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf kann sowohl über die ePA-App als auch schriftlich bei der Krankenkasse erfolgen. Nach dem Widerruf werden die gespeicherten Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht. ​
  2. Einsicht in die eigenen Gesundheitsdaten: Versicherte haben das Recht, jederzeit Einsicht in ihre ePA zu nehmen. Dies umfasst alle gespeicherten medizinischen Dokumente und Informationen. Die Einsicht kann über die ePA-App oder durch Anforderung bei der Krankenkasse erfolgen. Zudem besteht das Recht, Kopien der Daten zu erhalten.​
  3. Löschung von Daten: Versicherte können die Löschung einzelner Dokumente oder der gesamten ePA verlangen. Die Löschung erfolgt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder medizinischen Gründe dagegen sprechen. Anfragen zur Löschung können über die ePA-App oder direkt bei der Krankenkasse gestellt werden. 
  4. Widerspruch gegen die Datenverarbeitung: Neben dem Widerruf der Einwilligung können Versicherte auch spezifischen Datenverarbeitungen widersprechen. Dies umfasst beispielsweise die Nutzung der Daten für Forschungszwecke. Ein Widerspruch kann über die ePA-App oder schriftlich bei der Krankenkasse eingereicht werden. ​

Praxisbeispiel: Widerspruch gegen die Datenverwendung in der ePA-App

Ein zentrales Merkmal der ePA ist die Möglichkeit, der Nutzung und Verarbeitung persönlicher Gesundheitsdaten gezielt zu widersprechen. Wie dieser Widerspruch in der Praxis funktioniert, zeigt ein konkretes Beispiel anhand der ePA-App – inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung. So behalten Versicherte die volle Kontrolle über ihre Daten.

Schritt-für-Schritt-Erklärung des Widerspruchsprozesses

  1. ePA-App öffnen: Starte die ePA-App deiner Krankenkasse und melde dich mit deinen Zugangsdaten an.​
  2. Einstellungen aufrufen: Navigiere zu den Einstellungen oder dem Datenschutzbereich innerhalb der App.​
  3. Widerspruchsoption auswählen: Wähle die Option zum Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen oder die Nutzung der ePA insgesamt.​
  4. Widerspruch bestätigen: Bestätige deinen Widerspruch. Die App wird dich über die Konsequenzen informieren und den Widerspruch dokumentieren.​
  5. Bestätigung erhalten: Du erhältst eine Bestätigung über den erfolgreichen Widerspruch. Deine Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder die spezifische Datenverarbeitung wird eingestellt.​

Für Versicherte ohne App-Zugang besteht die Möglichkeit, den Widerspruch schriftlich bei der Krankenkasse einzureichen oder die Ombudsstelle zu kontaktieren. ​

Tipp aus der Redaktion: Unsichtbare Datenfreigabe stoppen

Ein kaum bekannter, aber wichtiger Geheimtipp: Selbst wenn man der Nutzung der ePA widerspricht, können in vielen Apps zusätzliche Freigaben für „anonymisierte Daten“ zu Forschungs- oder Analysezwecken voreingestellt sein. Diese finden sich oft versteckt unter „Datenschutz“ oder „Erweiterte Einstellungen“ in der App. Dort sollte man gezielt alle optionalen Freigaben deaktivieren, um eine vollständige Datenkontrolle zu behalten. Auch bereits erteilte Zugriffe lassen sich dort widerrufen. Wer zusätzlich die Benachrichtigungsfunktion bei Datenzugriffen aktiviert, bleibt jederzeit informiert.

Entscheidungsfreiheit der Versicherten bei der Elektronischen Patientenakte

Die Einführung der elektronischen Patientenakte stärkt die Selbstbestimmung im Gesundheitswesen – denn die Entscheidung, ob und wie persönliche Gesundheitsdaten genutzt werden, liegt allein bei den Versicherten. Sie bestimmen, welche Informationen gespeichert, geteilt oder gelöscht werden und behalten so die volle Kontrolle über deine digitale Gesundheitsakte.

Kontrolle über die Weitergabe von Daten

Versicherte behalten die volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten in der ePA. Sie entscheiden, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff darauf erhält. Zugriffsrechte können individuell für verschiedene Leistungserbringer wie Ärzte oder Apotheken festgelegt und jederzeit angepasst oder widerrufen werden. ​

Auswahl von Empfängern der Daten

Die ePA ermöglicht es Versicherten, gezielt festzulegen, welche medizinischen Einrichtungen oder Fachkräfte Zugriff auf bestimmte Dokumente erhalten. Diese granularen Berechtigungen fördern die Datensouveränität und ermöglichen eine bedarfsgerechte Informationsweitergabe.​

Soll man die elektronische Patientenakte ablehnen?

Die Frage, ob man die elektronische Patientenakte (ePA) ablehnen sollte, ist von erheblicher Bedeutung, da sie nicht nur technische, sondern auch ethische, datenschutzrechtliche und gesundheitspolitische Implikationen hat. Die Entscheidung, ob die ePA angenommen oder abgelehnt wird, ist eine individuelle Entscheidung, die stark von den persönlichen Werten, Bedenken und dem Vertrauen in die Sicherheitsmechanismen der digitalen Infrastruktur abhängt. Es gibt sowohl gewichtige Argumente für die Einführung und Nutzung der ePA als auch relevante Gründe, die gegen eine Nutzung sprechen könnten.

Vorteile der Nutzung der ePA

  1. Verbesserung der Behandlungsqualität: Ein wesentliches Argument für die Nutzung der ePA ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung. Indem Gesundheitsdaten digital erfasst und für alle beteiligten Ärzte und Therapeuten zugänglich gemacht werden, können Behandlungen gezielter und effizienter erfolgen. Insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern, bei denen mehrere Fachärzte involviert sind, ermöglicht die ePA einen schnellen Austausch von Informationen. Dies verhindert Fehler aufgrund von Missverständnissen oder fehlenden Informationen und verbessert die Behandlungsqualität. Studien zeigen, dass eine schnellere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten die medizinische Versorgung optimieren kann. Die ePA fördert damit eine kontinuierliche und koordinierte Behandlung.
  2. Zeitersparnis und verbesserte Kommunikation: Für viele Menschen ist der Umgang mit Papierakten und das Besorgen von Arztbriefen oder Untersuchungsergebnissen ein mühsamer Prozess. Die elektronische Patientenakte spart Zeit, da alle relevanten Informationen zentral gespeichert und jederzeit zugänglich sind. Patienten müssen keine physischen Akten mehr anfordern oder zwischen verschiedenen Ärzten hin- und herlaufen. Ein weiteres Plus ist, dass Notfallmediziner, die in einer Krisensituation auf Patienten treffen, durch den Zugriff auf die ePA wichtige Informationen (wie Allergien, Medikationspläne oder Vorerkrankungen) schnell abrufen können. Dies kann Leben retten und unnötige Behandlungsfehler verhindern.
  3. Zugang zu Gesundheitsdaten auf einen Blick: Für Versicherte bietet die ePA die Möglichkeit, jederzeit und ortsunabhängig auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn Patienten verschiedene Ärzte oder Gesundheitseinrichtungen aufsuchen. Statt jedes Mal medizinische Daten neu zu teilen, können diese bei Bedarf in der digitalen Akte schnell abgerufen werden. Die einfache Übersichtlichkeit der gespeicherten Daten bietet den Versicherten eine bessere Kontrolle über ihre Gesundheitsgeschichte und hilft bei der langfristigen Beobachtung von Krankheitsverläufen.

Bedenken und Risiken der ePA-Nutzung

  1. Datenschutz und Datensicherheit: Eines der größten Bedenken in Bezug auf die elektronische Patientenakte betrifft den Datenschutz und die Sicherheit der gespeicherten Daten. Obwohl die ePA von den Gesundheitsbehörden als sicher gelten soll und strengsten Datenschutzrichtlinien unterliegt, bleiben Sicherheitslücken in der digitalen Infrastruktur ein potenzielles Risiko. Datenschutzverletzungen, Hacking-Angriffe oder der Missbrauch von Gesundheitsdaten durch Dritte sind theoretisch möglich und könnten schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patienten haben. Einige Versicherten sind besorgt, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten könnten, etwa durch unbefugten Zugriff durch Dritte oder durch fehlerhafte Sicherheitsmaßnahmen.
  2. Mangelndes Vertrauen in die digitale Infrastruktur: Ein weiterer Aspekt, der für einige Versicherten gegen die Nutzung der ePA spricht, ist das allgemeine Misstrauen in digitale Technologien. Insbesondere ältere Menschen oder solche, die keine ausreichenden technischen Kenntnisse haben, könnten sich von der digitalen Patientenakte überfordert fühlen oder ihr misstrauen. Auch die Möglichkeit, dass die ePA durch technische Störungen oder Fehler nicht korrekt funktioniert, ist ein berechtigtes Risiko. In solchen Fällen könnte es zu einem Verlust von wichtigen Gesundheitsdaten kommen, was die Behandlungsqualität und den Verlauf der Behandlung beeinträchtigen könnte.
  3. Kontrolle über die eigenen Daten: Obwohl die ePA den Versicherten eine gewisse Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten gibt, gibt es dennoch Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Datensouveränität. Zum Beispiel haben Versicherte nur begrenzt Einfluss darauf, welche Daten überhaupt erfasst und in die ePA aufgenommen werden. Auch wenn der Zugriff auf die ePA durch die Nutzer selbst kontrolliert werden kann, ist unklar, wie genau die Daten innerhalb des Gesundheitssystems verarbeitet und genutzt werden, insbesondere durch Dritte wie Forschungseinrichtungen oder Pharmaunternehmen. Es besteht die Sorge, dass Gesundheitsdaten ohne Zustimmung für Zwecke verwendet werden könnten, die über den eigentlichen Behandlungsbedarf hinausgehen, etwa für Forschung oder Marktanalysen. Obwohl die Möglichkeit besteht, gegen die Weitergabe von Daten Widerspruch einzulegen, sind diese Prozesse für viele Versicherten nicht immer transparent und können komplex erscheinen.

Wer sollte die ePA ablehnen?

Die Entscheidung, die ePA abzulehnen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Insbesondere Personen, die:

  • Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit haben: Menschen, die sich um den Schutz ihrer Gesundheitsdaten sorgen oder ein starkes Misstrauen gegenüber der digitalen Infrastruktur haben, könnten sich gegen die ePA entscheiden. Wer auf höchste Privatsphäre und Datensicherheit pocht, könnte auch in Erwägung ziehen, auf die Nutzung zu verzichten.
  • Keine digitale Infrastruktur nutzen möchten: Für Menschen, die keinen Zugang zu modernen Technologien wie Smartphones oder Tablets haben oder diese nicht nutzen möchten, ist die ePA möglicherweise nicht praktikabel.
  • Die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten nicht vollständig abgeben wollen: Wenn jemand Bedenken hat, dass seine Gesundheitsdaten für nicht-ärztliche Zwecke verarbeitet oder gespeichert werden könnten, könnte es sinnvoll sein, die ePA abzulehnen.

Wer sollte die ePA annehmen?

Die ePA bietet besonders für Menschen, die regelmäßig medizinische Versorgung benötigen oder sich in einer langfristigen Behandlung befinden, Vorteile. Die digitale Akte sorgt für eine bessere Kommunikation zwischen den verschiedenen Gesundheitsdienstleistern, eine effizientere Behandlung und eine höhere Qualität der medizinischen Versorgung. Menschen, die sich eine schnelle und zentrale Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten wünschen und mit der digitalen Welt vertraut sind, können von der ePA erheblich profitieren.

Fazit: Elektronische Patientenakte - Deine Daten, deine Entscheidung, deine Kontrolle

Die Entscheidung, die elektronische Patientenakte zu nutzen oder abzulehnen, hängt von persönlichen Präferenzen und dem Vertrauen in die Datensicherheit ab. Während die ePA zahlreiche Vorteile wie eine verbesserte Behandlung und einfacheren Informationsaustausch bietet, gibt es berechtigte Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Kontrolle über die eigenen Daten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Versicherte durch ihre Rechte wie die Einwilligung, Einsicht und Löschung der Daten aktiv Einfluss nehmen können. Wer sich für die ePA entscheidet, sollte diese Möglichkeiten gezielt nutzen, um die Kontrolle zu behalten. Letztlich sollte jeder Versicherte abwägen, ob die potenziellen Vorteile die Bedenken überwiegen und die Nutzung der ePA sinnvoll ist.

FAQ zum Thema Elektronische Patientenakte: Rechte der Versicherten

Ist die Nutzung der ePA verpflichtend?

Die Nutzung der ePA ist freiwillig und nicht verpflichtend. Versicherte können sich jederzeit entscheiden, ob sie die ePA aktiv nutzen möchten oder nicht.

Wie kann ich meine ePA einsehen?

Die Einsicht in die ePA ist über die entsprechende App deiner Krankenkasse möglich. Alternativ kannst du auch Kopien deiner Gesundheitsdaten direkt bei deiner Krankenkasse anfordern.

Kann ich einzelne Dokumente aus der ePA löschen lassen?

Ja, du kannst die Löschung einzelner Dokumente oder der gesamten ePA beantragen. Allerdings müssen gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder medizinische Gründe berücksichtigt werden.

Wer hat Zugriff auf meine ePA?

Nur autorisierte medizinische Fachkräfte, die du selbst auswählst, dürfen auf deine ePA zugreifen. Du hast die Möglichkeit, diese Zugriffsrechte jederzeit anzupassen.

Was passiert mit meinen Daten der ePA nach einem Widerspruch?

Nach einem Widerspruch werden deine Daten entweder gelöscht oder die spezifische Verarbeitung wird gestoppt. Die Löschung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und Vorschriften.

Kann ich den Widerspruch gegen die ePA-Nutzung rückgängig machen?

Ja, der Widerspruch gegen die ePA-Nutzung kann jederzeit widerrufen werden. Die Nutzung der ePA wird dann entsprechend den vorherigen Einstellungen wieder aufgenommen.

Wie sicher sind meine Daten in der ePA?

Die ePA unterliegt strengen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen, um die Sicherheit deiner Daten zu gewährleisten. Dennoch solltest du regelmäßig die Zugriffsrechte und Einstellungen überprüfen, um zusätzlichen Schutz zu gewährleisten